Hauptbetreuer: Prof. Dr. jur. Jürgen Strauß


Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters gemäß § 89b HGB kann gemäß § 89b IV HGB durch vertragliche Regelung nicht ausgeschlossen werden. Gemäß § 92c I HGB gilt dies allerdings nicht, wenn der Handelsvertreter seine Tätigkeit außerhalb EU und EWR ausübt.

Fragestellung der Arbeit wäre zunächst die Klärung der tatsächlichen Voraussetzungen, die vorliegen müssen, damit das Ausschlussverbot nicht greift. Desweiteren wäre zu prüfen, wie "Mischfälle" zu behandeln sind (teilweise Tätigkeit außerhalb EU/EWR).

Zum Einstieg: Martin Fröhlich: Die Abdingbarkeit des Handelsvertreterausgelichsanspruchs im internationalen Kontext, RIW 21, 652 ff

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