Beim Wechsel des Studienganges innerhalb der Hochschule, aber auch zwischen verschiedenen Hochschulen/Universitäten besteht häufig die Möglichkeit, sich Dinge anrechnen zu lassen. Dazu ist es notwendig, einen Antrag auf Anerkennung zu stellen. Die entsprechenden Informationen sowie Fristen finden Sie hier.

Hier finden Sie das Formular zum Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen.

Für grundlegende Fragen, wie zum Beispiel der Finanzierung oder der Genehmigung eines Auslandssemesters, steht Dir das Akademische Auslandsamt gern zur Verfügung. Hier findest Du auch viele weiterführende Links rund um das Thema Auslandsaufenthalt. In persönlichen Kontakt mit dem Team des Akademischen Auslandsamtes kannst Du unter anderem in der Campussprechstunde oder bei diversen Veranstaltungen gelangen. Hier findest Du die aktuellen Termine.


Weitere detaillierte Informationen und Fristen zum Thema Beurlaubung finden Sie hier.

Die Exmatrikulation steht am Ende des Studiums, wenn das Studium unterbrochen/abgebrochen oder aufgrund rechtlicher Regelungen beendet wird.

Am Ende des Studiums erfolgt die Exmatrikulation durch den Studiengang. Ggf. müssen Sie weitere Unterlagen in Ihrem Studiengang ausfüllen oder vorlegen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihr Studiengangssekretariat.

Sollten Sie einen Ausschluss haben (Fach-, Zeit- oder CP-Ausschluss) oder sollte eine Exmatrikulation aufgrund anderer rechtl. Regelungen erfolgen, so erhalten Sie von Ihrem Studiengang eine entsprechende Nachricht.

Sie möchten das Studium abbrechen oder an eine andere Hochschule/Universität wechseln, dann können Sie einen Antrag auf Exmatrikulation stellen.

Bitte füllen Sie den Antrag aus und geben Sie diesen in Ihrem Studiengangssekretariat ab. Hier wird in Absprache mit den anderen Stellen der Hochschule Aalen (z.B. Bibliothek, Zahlstelle,....) geprüft, ob ggf. offene Zahlungen oder andere Gründe vorliegen, aufgrund denen Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation nicht ausgehändigt werden kann.

WICHTIG: Erst wenn alle offenen Zahlungen oder weitere Punkte erledigt sind, wird Ihnen die Bescheinigung der Exmatrikulation ausgehändigt.

Hier kommen Sie zum Antrag zur Exmatrikulation.

Hier finden Sie mehr zum Thema Forschung.

Hier geht's zu den Angeboten.

Alles rund um das Praxissemester, darunter Tätigkeitsnachweis und Bescheinigungen, finden Sie hier.

Die Studien- und Prüfungsordnung (SPO) ist ein zentrales Dokument, welches Sie im Studium stets begleiten wird. Es liefert Ihnen vielfältige Informationen und führt die entsprechenden Vorgaben auf. So finden Sie beispielsweise Vorgaben zu den Wahlfächern, dem Praxissemester, der Studiendauer, verschiedenen Fristen und vielem mehr.
Machen Sie sich vertraut mit der SPO auch, wenn es zunächst unübersichtlich erscheint. Es wird Ihnen helfen, viele Ihrer Fragen zu klären.

Beachten Sie dabei, dass Sie den allgemeinen und den besonderen Teil immer gemeinsam betrachten. Manche Dinge werden studiengangsübergreifend im allgemeinen Teil geregelt, andere nur im besonderen Teil. 

Die jeweilige SPO finden Sie unter dem entsprechenden Link.

Prüfungsanmeldung ensprechend der SPO

Masterstudierende der SPO 30 und 31:

Sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters (siehe Terminplan der Hochschule Aalen) wird im Internet die Online-Prüfungsanmeldung freigeschaltet (Online -Tools). Bitte melden Sie sich dort fristgerecht zu den Prüfungen an, die Sie in dem jeweiligen Semester ablegen möchten. Sie sind selbst für die Anmeldung verantwortlich!

Bitte beachten Sie: Bei Modulen, die über mehrere Semester gehen jedoch aus mehr als einer Teilleistung bestehen, findest du die Prüfung des früheren Semesters in dem Semester, in dem das Modul abgeschlossen wird (Bsp: Modul A besteht aus Prüfung 1 im 1. Sem. und Prüfung 2 im 2. Sem.

– zur Prüfungsanmeldung der Prüfung 1 muss das 2. Sem. aufrufen und dort die Prüfung angemeldet werden, da das Modul im 2. Sem. abgeschlossen werden kann.

Drucken Sie sich einen Beleg über die angemeldeten Prüfungen aus ("Info über angemeldetet Prüfungen) und nehmen Sie diesen als entsprechenden Nachweis über die Prüfungsanmeldung zu Ihren Unterlagen.

WICHTIG:

Wenn Sie einen Ausschluss in Ihrem Studiengang haben und Sie haben einen Antrag auf Weiterstudium gestellt bzw. Rechtmittel eingelegt (Stellungnahme zur Anhörung, Widerspruch oder Klage), dann hat dies aufschiebende Wirkung. D.h. Sie dürfen weiterstudieren und auch Prüfungen ablegen bis endgültig über Ihren Fall entschieden ist.

zu beachten:

  • bei Zeitausschluss - alle Prüfungen dürfen angemeldet werden
  • bei CP-Ausschluss - alle Prüfungenden dürfen angemeldet werden
  • bei Fachausschluss (unabhängig ob 2. Versuch / 3. Versuch nicht bestanden) - alle Prüfungen mit Ausnahme der Prüfung/Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben.

Bitte melden Sie sich online über die Online-Tools an.

Sollte die Anmeldung nicht funktionieren, dann setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Sekretariat in Verbindung.


Anmeldung von Zusatzfächern, Wahlfächern und Anmeldung zu Drittversuchen

Anmeldung von Wahlfächern

Diese Leistungen können nicht über die Homepage der Hochschule Aalen (QIS-Systeme) angemeldet werden. Verwenden Sie zur Anmeldung von Zusatzleistungen, Wahlleistungen und auch zur Anmeldung von Drittversuchen vorstehendes Formular und geben Sie dieses in Ihrem Studiengangssekretariat fristgerecht weiter.


Prüfungsanmeldung im Praxissemester

Prüfungsanmeldung Praxissemester

Mit diesem Formular können Sie Prüfungen anmelden, wenn Sie sich derzeit im Praxissemester befinden.

Während des Praxissemesters dürfen Sie max. 3 Prüfungen, die Sie bereits mind. einmal versucht haben, schreiben.

Eine Prüfung im ersten Versuch dürfen Sie nicht ablegen.

Bitte verwenden Sie zur Anmeldung der Prüfungen oben aufgelistetes Formular. Eine Online-Anmeldung der Prüfungen ist nicht möglich.


Verspätete Prüfungsanmeldung

verspätete Prüfungsanmeldung

An der Hochschule Aalen gibt es einen definierten Zeitraum, in dem die Prüfungen von den Studierenden Online bzw. in Papierform ihre Prüfungen anmelden können.

Nach Ende des genannte Zeitraums ist eine Anmeldung ohne größeren Aufwand nicht mehr möglich.

Verspätete Prüfungsanmeldungen können bis zu einem bestimmten Termin noch angenommen werden:

  • Füllen Sie hierzu nachstehendes Dokument aus.
  • Benennen Sie den Grund, weshalb Sie versäumt haben sich fristgerecht während desPrüfungsanmeldezeitraums anzumelden.
  • Bezahlen Sie 10,-- Euro Verspätungsgebühr. Das Formular wird von der Stud. Abteilung bestätigt.
  • Geben Sie dieses Formular bitte in Ihrem Studiengangssekretariat zur Verbuchung der Prüfungsanmeldung ab.

Achtung:

Verspätete Prüfungsanmeldungen die per Post (ggf. mit Bargeld) an die Hochschule Aalen geschickt werden (unabhängig davon an welche Stelle dies geschickt wird) werden nicht berücksichtigt. Die verspätete Prüfungsanmeldung wird nicht durchgeführt was dazu führt, dass Sie zu den jeweiligen Prüfungen nicht angemeldet sind.

Sollten Sie persönlich die verspätete Prüfungsanmeldung nicht durchführen können, so haben Sie die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen, der für Sie die die verspätete Prüfungsanmeldung dann vornehmen kann.

WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG

Bei verspäteter Prüfungsanmeldung kann unter Umständen nicht garantiert werden, dass Terminüberschneidungen von Prüfungsterminen oder ggf. mehrere Prüfungen an einem Tag geplant werden, sowie nicht sichergestellt werden kann, dass genügend Plätze im Prüfungsraum vorhanden sind. Wir versuchen für alle Studierenden eine optimale Prüfungsplanung umzusetzen, können dies aber bei verspäteter Prüfungsanmeldung nicht sicherstellen. Die Anmeldung erfolgt auf eigenes Risiko.


Prüfungsabmeldung


Prüfungsabmeldung


Prüfungsabmeldungen sind bis 2 Wochen vor dem vom Senat festgelegten Prüfungszeitraum möglich. Näheres regelt die SPO.

Bitte beachten Sie dazu auch die Aushänge und Internetinformationen.

Die Studierenden der Bachelor-SPO 29+30+31 und 32 sowie Master-SPO 28+29+30+31 können sich online von den Prüfungen während des benannten Zeitraums abmelden.

Zur Prüfungsabmeldung gelangen Sie über die "Online-Tools" der Hochschule Aalen.


Wichtig: Wenn man bei einer angemeldeten Prüfung unentschuldigt fehlt wird diese Prüfung mit der Prüfungsleistung 5,0 (nicht bestanden) bewertet. Daher unbedingt rechtzeitig die Prüfungsabmeldung nutzen, falls eine Prüfung nichtabgelegt werden soll.


Bei Krankheit ist unbedingt rechtzeitig ein ärztliches Attest vorzulegen.

Hinweise für Studierende im Krankheitsfall

Ärztliches Attest und Bescheinigung

Persönliche Daten zur Prüfung


Unter folgendem Link gelangen Sie zum Vorlesungsplan der Hochschule Aalen, wo Sie sich Ihren individuellen Terminplan zusammenstellen können: Zum Vorlesungsplan


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ordnungen (SPO) Master

www.hs-aalen.de/spo