Downloads und Links
Den Antrag auf Urlaubssemester können Sie digital über Ihre Online-Tools ausfüllen
Generell erfolgt die An- und Abmeldung zu Pflichtprüfungen Online. Für fachfremde Wahlfächer und Sonderfälle benutzen Sie bitte das Formular https://www.hs-aalen.de/uploads/mediapool/media/file/2939/pruefungsanmeldung-zusatzfaecher.pdf und senden dieses direkt an servicecenter@hs-aalen.de
Krankmeldung
Im Krankheitsfall bei einer oder mehreren Prüfungen können Sie nachfolgende Formblätter verwenden.
Im ersten Dokument geben Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten sowie die zugehörigen Prüfungen an.
Bitte geben Sie dieses im Krankheitsfall mit Attest oder dem weiteren Vordruck (siehe unten - Arztliches Attest/Bescheinigung) innerhalb von drei Werktagen nach Prüfung im Studierenden Service Center ab.
https://www.hs-aalen.de/uploads/mediapool/media/file/13608/Krankmeldung-1.pdf
https://www.hs-aalen.de/uploads/mediapool/media/file/13609/Krankmeldung-2.pdf
Das zweite Dokument ist für den Arzt zum Ausfüllen bestimmt. Es kann jedoch vom Arzt auch ein anderes Attest ausgestellt werden, achten Sie jedoch bitte darauf, dass es sich um eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit handelt und nicht nur um eine Krankmeldung (gelber Zettel).
Bitte beachten Sie die weiteren nachstehenden Informationen zur Thematik Krankmeldung.
Informationen zum Datenschutz:
Die Hochschule Aalen hat gemäß § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 1 sowie § 32 Abs. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) i.V. mit der jeweils für den an der Hochschule Aalen Studierenden gültige Studien- und Prüfungsordnung das Recht, notwendige Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Bezug auf den Studienverlauf sowie zu Prüfungen zu erheben. Hierbei sind auch entsprechende Daten bezüglich der Nichtteilnahme an Prüfungen aufgrund Krankheit eingeschlossen. Es erfolgt keine Weitergabe der hier erhobenen Daten an Dritte. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß den Vorgaben zur Löschung von Studierendendaten, i.d.R. 1 Jahr nach Beendigung des Studiums
Sie müssten an einer Prüfung teilnehmen und sind krank. Was ist zu tun?
Der Studierende hat eine Bring- und Nachweispflicht. Der Rücktritt im Krankheitsfall von einer Prüfungsleistung ist schriftlich mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass folgende Daten angegeben werden: Name, Matrikelnummer, betroffene Prüfungsleistung sowie Tag der Prüfungsleistung.
Was ist zu tun?
- gehen Sie am Tag der Prüfung zum Arzt (nicht später, da hier der Arzt keine entsprechende Bescheinigung mehr ausstellen kann, bzw. eine solche Bescheinigung nicht akzepziert wird!)
- reichen Sie innerhalb von 3 Werktagen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung beim Studierenden Service Center vor (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen aus der hervorgeht, dass Sie prüfungsunfähig sind!)
- der Prüfungsaussschuss prüft das Attest und entscheidet über die Anerkennung
WIchtig: Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen, den Termin des Arztbesuches sowie die richtige Form der Krankmeldung!
Sie sind über einen längeren Zeitraum krank und eine entsprechende Bescheinigung liegt vor?
Beim Versäumnis von mehreren Prüfungsleistungen während eines Prüfungszeitraumes die Gründe für jedes einzelne Versäumnis nach der jeweiligen Prüfungsleistung unverzüglich anzuzeigen sind und nicht erst nach Abschluss aller versäumter Prüfungsleistungen. Ist allerdings bei Ausstellung des Attests bekannt, dass innerhalb des Zeitraums der Prüfungsunfähigkeit mehrere Prüfungsleistungen versäumt werden, so ist in diesem Fall die Entschuldigung für alle betroffenen Prüfungsleistungen vorab gemeinsam einzureichen.
Was ist zu tun?
- Bitte legen Sie die entspechende Bescheinigung (siehe oben) dem Studierenden Service Center fristgerecht vor d.h. spätestens 3 Werktage nach der ersten aufgrund der Krankheit versäumten Prüfung
- die Bescheinigung muss von dem Tage der ersten versäumten Prüfung oder ggf. einem früheren Zeitpunkt stammen, jedoch die versäumte Prüfung beinhalten,
- der Prüfungsausschuss prüft das Attest und entscheidet über die Anerkennung.
Was gilt, wenn ich WÄHREND einer Prüfung prüfungsunfähig werde?
Wer während einer Klausur prüfungsunfähig wird, hat dies unverzüglich der verantwortlichen Aufsicht mitzuteilen. Die Bearbeitung der Klausur ist einzustellen.
Dem Prüfling obliegt es, die Prüfungsunfähigkeit unmittelbar durch ein ärztliches Attest mit Datum vom Tage der Prüfung belegen zu lassen. Ein späteres Berufen auf die Prüfungsunfähigkeit ist, wenn o.g. Schritte nicht eingehalten werden, nicht mehr möglich.
Sollte eine Prüfung aus Krankheitsgründen abgebrochen werden (Rücktritt nach Beginn der Prüfung), kann dieser Prüfungsversuch nur dann nicht als Fehlversuch gewertet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Kandidat informiert unverzüglich den Aufsichtsführenden im Prüfungsraum.
- Der Kandidat begibt sich unmittelbar in ärztliche Behandlung.
- Die Krankheit wird durch Attest belegt.
- Das ärztliche Attest wird unverzüglich beim Prüfungsausschuss eingereicht.
- Der Prüfungsausschuss akzeptiert die vorgetragenen Gründe.
WICHTIG: Wenn ein Student in Kenntnis einer Erkrankung eine Prüfung beginnt, so übernimmt er nach der Rechtsprechung das damit verbundene Risiko und kann einen Fehlversuch nicht dadurch vermeiden, dass er sich auf die ihm von vorneherein bekannte Erkrankung beruft!
Wir empfehlen Studierenden, die sich VOR einer Klausur prüfungsunfähig fühlen, sofort einen Arzt aufzusuchen und die Prüfungsunfähigkeit feststellen zu lassen. Bei ärztlich angemeldeter Prüfungsunfähigkeit gilt die angemeldete Prüfung als nicht unternommen.
Informationen zum Studium Generale beim Career- und Gründercenter
Bitte beachten Sie folgende Informationen zum Studium Generale:
Vor der Anmeldung der Abschlussarbeit ist die Prüfungsleistung „Studium Generale“ zu erbringen
Melden Sie hierfür in Ihren Online-Tools die Prüfungsleistung "Studium Generale" an (dies ist ganzjährig möglich)
Die „Zusammenfassung der Sozialpunkte“ (Studium Generale Bericht) muss zusammen mit der Auflistung Ihrer erbrachten Workload-Stunden (pdf Career Center) rechtzeitig digital (per Mail) beim WI-Sekretariat eingereicht werden.
Im Falle eines Hochschulwechsels kann es unter Umständen nötig sein, eine Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen.
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie es zur Prüfung im Sekretariat des Studiengangs Wirtschaftsinformatik vor. Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie das Formular zurück, das Sie dann an Ihrer neuen Hochschule vorlegen können.
https://www.hs-aalen.de/de/pages/zentraler-studierendenservice_pruefungsamt
Weitere FAQ finden Sie unter dem oben stehenden Link