Hier finden Sie alle Informationen rund ums Studium sowie Formulare zum Download.
Bitte füllen Sie die Formulare - wenn möglich - am Computer aus und reichen diese, insofern nicht anders angegeben ein:
- servicecenter@hs-aalen.de
- Raum 120 (Hauptgebäude Beethovenstraße)
Studierenden Service Center
Weiter unten auf dieser Seite finden Sie außerdem alle verfügbaren Online-Anmeldeformulare des Studiengangs.
Wir freuen uns Sie im Bachelor Wirtschaftsrecht begrüßen zu können und wünschen Ihnen einen guten Start in Ihr Studium!
Mit dem Studienbeginn beginnt für Sie auch ein neuer Lebensabschnitt. Dies bedeutet zu Beginn kommen auf Sie viele neue Eindrücke und auch einige Herausforderungen zu.
Allgemeine Informationen für Studienanfänger*innen (studentische Abteilung)
Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, weisen wir auf folgende organisatorische Punkte hin:
- Vor Semesterstart findet einen Vorkurs in Mathematik statt.
- In den ersten Tagen des Semesters (Kick-Off) erhalten Sie Informationen von Rektorat, Zulassungsamt und Studiengang. Gleichzeitig lernen Sie die Hochschule und Ihre Kommilitonen kennen.
- Hier finden Sie den Vorlesungsplan. Bitte schauen Sie tagesaktuell in den Vorlesungsplan, da es noch kurzfristige Änderungen zu Semesterbeginn geben kann.
- Der Hochschulalltag umfasst einige administrative Angelegenheiten mit Fristen. Diese sind im Semesterplan zusammengefasst
Im Online Portal der Hochschule können Sie Ihre persönlichen Daten ändern sowie sämtliche Anträge stellen.
Anbei die Klickanleitung: Klickanleitung Online Portal Studium
Auf der Website des Akademischen Auslandsamtes finden Sie alle Informationen zum Praxissemester oder Studium im Ausland.
Vereinbaren Sie gerne auch einen Gesprächstermin oder besuchen Sie die offene Sprechstunde (siehe Flyer oben).
Unter anderem erhalten Sie Informationen zu
- Fördermöglichkeiten für Auslandpraktika
- DAAD
- MWK, Erasmus+
- AuslandsBAFöG
- Bewerben im Ausland
- Stellenanzeigen
- Auslandsversicherung
Alle Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie auf der Seite der Studentischen Abteilung.
Wenn Sie ein Hochschulwechsel planen oder das Studium abbrechen wollen, reichen Sie das ausgefüllte Formular Antrag auf Exmatrikulation beim Studierenden Service Center ein.
Im Online Portal der Hochschule können Sie Ihre persönlichen Daten ändern sowie sämtliche Anträge stellen.
Anbei die Klickanleitung: Klickanleitung Online Portal Studium
Die Online Rückmeldung erfolgt durch Onlineportal-Studium
Online-Tools für StudierendeKlickanleitung Onlineportal-Studium
Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Studentische Abteilung
servicecenter@hs-aalen.de
+49 7361 576-1500
Wenn Sie Unterstützung bei der administrativen Abwicklung benötigen, wenden Sie sich an das Studierenden Service Center
Die Zentrale Studienberatung bietet Unterstützung bei Themen wie der Organisation und Motivation im Studium, Studienfinanzierung/BaföG, Lernberatung, Fachwechsel, Studieren in besonderen Lebenslagen, Alternativen zum Studium etc. an.
Das Studierenden Werk Ulm ist hinsichtlich BAföG für die Hochschule Aalen zuständig.
Mit Fragen zum BAföG können Sie sich gerne an die Zentralen Studienberatung studienberatung@hs-aalen.de wenden.
Hier gelangen Sie zur Seite der zentralen Studienberatung Sie finden diese ebenfalls am Infopoint für Studierende im Obergeschoss der Beethovenstraße 1.
Durch die Teilnahme am Studium Generale (z. B. Seminare, Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen) erwerben die Studierenden Soft-Skills und überfachliche Kompetenzen, die für das spätere Berufsleben unerlässlich sind.
Die Studierenden erbringen den Workload von 90 Stunden (3 CP) und schreiben den Abschlussbericht über die besuchten Veranstaltungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten.
Diesem fügen Sie einen Ausdruck Ihrer Online-Übersicht und die separaten Bescheinigungen des Studiengangs oder anderen Institutionen bei (die nicht in der Online-Übersicht aufgeführt sind).
Hinweis: Lediglich die Teilnahme an zentralen Veranstaltungen wird in der Online-Übersicht erfasst. Der Eintrag in das Online-Konto gilt hier als Nachweis.
Die Leistungen zum Studium Generale können über das gesamte Studium erbracht werden.
Eine Anerkennung erfolgt spätestens im 7. Semester.
Der Studium Generale Bericht muss spätestens vor Anmeldung der Abschlussarbeit am 01.04. bzw. 01.11. bestanden sein.
Auf der Webseite des Career Centers finden Sie weitere Informationen zum Studium Generale, wie beispielsweise die Seminar- und Vortragstermine und FAQ sowie Download von Formularen.
Im Falle eines Hochschulwechsels kann es unter Umständen nötig sein eine Unbedenklichkeitserklärung vorzulegen.
Die Formularvorlage finden Sie auf der Seite der Studentischen Abteilung (Prüfungsamt).
Bitte füllen Sie dieses Formular aus und legen Sie es zur Prüfung im Studierenden Service Center in Raum 120 vor oder reichen es ein unter: Servicecenter@hs-aalen.de.
Nach erfolgter Prüfung erhalten Sie das Formular zurück, das Sie dann an Ihrer neuen Hochschule vorlegen können.
Im Online-Portal findet Sie den Online-Antrag auf Beurlaubung sowie den Urlaubsbescheid.
Klickanleitung
Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an die Studentische Abteilung
servicecenter@hs-aalen.de
+49 7361 576-1500
Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei
Auf Ihren Antrag können Studierende beurlaubt werden, die
- an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren wollen,
- wegen Krankheit keine Lehrveranstaltung besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert,
- einen Freiwilligen Wehrdienst bzw. einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren,
- ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen,
- wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltung besuchen können,
- eine Freiheitsstrafe verbüßen,
- eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient oder
- sonstige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.
Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.
Der Antrag für das kommende Semester ist vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen, in anderen Fällen ist die Beurlaubung unverzüglich zu beantragen, nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist.
Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind die bibliothekarischen Einrichtungen. Sie sind nicht berechtigt, Modul- bzw. Modulteilprüfungen abzulegen.
Studierende können Schutzzeiten entsprechend § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. IS. 2318) in der jeweils geltenden Fassung und Elternzeit entsprechend § 15 Abs. 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl.IS. 2748) in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Nach Satz 1 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach Satz 1 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.
Hier finden Sie das Starplan Vorlesungsverzeichnis