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IDM-Studierende

Bewerbungsschlusstermine:

Wintersemester 15. Juli

Sommersemester 15. Januar

Sind Sie EU-Bildungsausländer, d.h. haben Sie Ihr Bachelor- / Diplomstudium außerhalb der EU absolviert ?

Bitte konsultieren Sie das Ausländerstudienkolleg (ASK) an der Hochschule Konstanz, um Ihre Zeugnisse anerkennen zu lassen. Diese Unterlagen sind mit der Bewerbung bei uns bis zum 15. Juli eines Jahreseinzureichen. Weiteres im Antrag auf Zulassung.

Hinweis: Der zeitliche Eingang Ihrer Bewerbung (sofern fristgerecht) hat keinen Einfluss auf die Vergabe eines Studienplatzes.


Antrag ausgefüllt und unterschrieben dem Anerkennungs- und Zulasungsamtsleiter Prof. Geiger ingmar.geiger@hs-aalen.de zusenden.

Nach Genehmigung wird die Prüfungsleistung vom Studierenden Service Center (SSC) Raum 120 verbucht.
Rückfragen bitte immer an das SSC.

Voraussetzung:

Besonderer Teil:
12) Voraussetzung für die Anmeldung der Masterarbeit sind mindestens 50 ECTS-Punkte aus diesem Masterstudium

Allg. Teil:
§ 25a (3) Das Thema der Masterarbeit ist frühestens ein Semester vor Ende der regulären Fachsemester und spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss aller Module auszugeben. Wird innerhalb von
einer Frist von 3 Monaten das Thema nicht ausgegeben, so legt der jeweils zuständige Prüfungsausschuss ein Thema für die Masterarbeit fest und teilt dies dem Studierenden mit.


Anmeldeformular bitte am PC ausfüllen und dem Erstgutachter, mit Ihrer eigenen Unterschrift, zur Unterschrift vorlegen.
Die Anmeldung muss mit Unterschrift des Erstbetreuers an das Servicecenter@hs-aalen.de zugesandt werden.


Wenn die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussarbeit überprüft und vom Prüfungsamtsleiter mit Unterschrift genehmigt wurde, 

wird die Prüfungsleistung vom Studierenden Service Center angemeldet.
Die angemeldete Abschlussarbeit können Sie dann ONLINE unter "angemeldete Prüfungen" einsehen.


Der Antrag suf Fristverlängerung muss dem Erstbetreuer zur Unterschrift vorgelegt werden.


Nach der Unterschrift muss der Antrag im Studierenden Service Center (Raum 120) abgegeben werden.

Untenstehend finden Sie die Abgabeformulare.

Eine gebundene Abschlussarbeit mit den Abgabeformularen (siehe unten) muss im "Studierenden Service Center" in Raum 120 abgegeben werden. Dies ist das Archiv-Exemplar.

Bitte Fragen Sie zusätzlich bei Ihrer/-m Erst- und Zweitbetreuer/in nach wie diese es erhalten möchten.


Wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen können, schicken Sie uns die gebundene Arbeit,
den Studentenausweis mit den Abgabeformularen per Post, am Besten mit EINSCHREIBEN, an folgende Adresse zu:

Hochschule Aalen
Service Center (SSC)
Beethovenstr. 1

73430 Aalen

Abgabeformulare

Sie werden zu Semesterende exmatrikuliert, außer Sie gehen bereits einer Tätigkeit nach, dann reichen Sie bitte mit dem "Antrag auf Exmatrikulation" sowie Ihren Arbeitsvertrag ein.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center in Raum 120.


Antrag auf Exmatrikulation

Hier finden Sie das Formular für die Anzeige des Verlusts der Chipkarte der Hochschule Aalen und für den Ausschluss missbräuchlicher Verwendung.

Bitte füllen Sie dieses Formular im Falle des Verlustes Ihrer Chipkarte der Hochschule Aalen aus und geben das unterschriebene Formular im Studierenden Service Center ab.

Abgabe:

Ihren Abschlussbericht reichen Sie zusammen mit den Bescheinigungen (PDF-Ausdruck) der erbrachten Leistungen per E-Mail an w.praktikantenamt@hs-aalen.de ein.

Bitte melden Sie die Prüfungsleistung "Studium Generale" in den Online Tools an.
Nur dann kann die Leistung als "bestanden" verbucht werden.


Durch die Teilnahme am Studium Generale (z. B. Seminare, Tätigkeiten in sozialen Einrichtungen) erwerben die Studierenden Soft-Skills und überfachliche Kompetenzen, die für das spätere Berufsleben unerlässlich sind.

Die Leistungen zum Studium Generale können über das gesamte Studium erbracht werden. Eine Anerkennung des Studium Generale Berichts muss spätestens zum Anmeldezeitpunkt der Masterarbeit erfolgt sein. 

Die Studierenden erbringen den Workload von 30 Stunden (1 CP) und schreiben den Abschlussbericht über die besuchten Veranstaltungen und ehrenamtlichen Tätigkeiten. Diesem fügen Sie einen Ausdruck ihrer Online-Übersicht und die separaten Bescheinigungen des Studiengangs oder anderen Institutionen bei (die nicht in der Online-Übersicht aufgeführt sind). (Lediglich die Teilnahme an zentralen Veranstaltungen wird in der Online-Übersicht erfasst. Der Eintrag in das Online-Konto gilt hier als Nachweis.)

Die Prüfungsanmeldung erfolgt in den Online Tools.


Wenn Sie eine Prüfungsleistung Nicht online anmelden können wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center (Raum 120).


Anmeldung von Zusatzfächern, Wahlfächern und Anmeldung zu Drittversuchen:

Diese Leistungen können nicht über die Homepage der Hochschule Aalen (QIS-Systeme) angemeldet werden. Verwenden Sie zur Anmeldung von Zusatzleistungen, Wahlleistungen und auch zur Anmeldung von Drittversuchen vorstehendes Formular und geben Sie dieses im Studierenden Service Center (Raum 120) fristgerecht ab.



Die Online Rückmeldung erfolgt durch Onlineportal-Studium


Online-Tools für StudierendeKlickanleitung Onlineportal-Studium


Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center

servicecenter@hs-aalen.de 

+49 7361 576-1500


Antrag auf Urlaubssemester erfolgt im  Onlineportal-Studium


Online-Tools für Studierende_Klickanleitung Onlineportal-Studium


Bei Rückfragen und Anmerkungen wenden Sie sich bitte an das Studierenden Service Center
 servicecenter@hs-aalen.de 
+49 7361 576-1500


Bitte legen Sie dem Antrag entsprechende Nachweise bei

Auf Ihren Antrag können Studierende beurlaubt werden, die 

  • an einer ausländischen Hochschule oder einer Sprachschule studieren wollen,
  • wegen Krankheit keine Lehrveranstaltung besuchen können und bei denen die Krankheit die Erbringung der erwarteten Studienleistungen verhindert,
  • einen Freiwilligen Wehrdienst bzw. einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren,
  • ihren Ehegatten oder einen in gerader Linie Verwandten oder ersten Grades Verschwägerten, der hilfsbedürftig im Sinne des Bundessozialhilfegesetzes ist, pflegen oder versorgen,
  • wegen ihrer bevorstehenden Niederkunft und der daran anschließenden Pflege des Kindes keine Lehrveranstaltung besuchen können,
  • eine Freiheitsstrafe verbüßen,
  • eine praktische Tätigkeit aufnehmen, die dem Studienziel dient oder
  • sonstige Gründe für eine Beurlaubung geltend machen.

Die Zeit der Beurlaubung soll in der Regel zwei Semester nicht übersteigen.

Der Antrag für das kommende Semester ist vor Beginn der Vorlesungszeit zu stellen, in anderen Fällen ist die Beurlaubung unverzüglich zu beantragen, nachdem der Beurlaubungsgrund eingetreten ist.

Beurlaubte Studierende nehmen an der Selbstverwaltung der Hochschule nicht teil. Sie sind nicht berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und Hochschuleinrichtungen zu benutzen. Ausgenommen hiervon sind die bibliothekarischen Einrichtungen. Sie sind nicht berechtigt, Modul- bzw. Modulteilprüfungen abzulegen.

Studierende können Schutzzeiten entsprechend § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (MuSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 2002 (BGBl. IS. 2318) in der jeweils geltenden Fassung und Elternzeit entsprechend § 15 Abs. 1 bis 3 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes vom 5. Dezember 2006 (BGBl.IS. 2748) in der jeweils geltenden Fassung in Anspruch nehmen; hierfür sind sie auf Antrag zu beurlauben. Nach Satz 1 beurlaubte Studierende sind berechtigt, an Lehrveranstaltungen teilzunehmen, Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen und Hochschuleinrichtungen zu nutzen. Zeiten nach Satz 1 werden nicht auf die Beurlaubung nach Absatz 1 Satz 2 angerechnet.

Hier finden Sie das Starplan Vorlesungsverzeichnis.

Zum Vorlesungsplan

Bitte den Antrag ausgefüllt und unterschrieben im Studierenden Service Center (Raum 120) einreichen.

Die Verbuchung erfolgt durch das SSC. Rückfragen bitte an Servicecenter@hs-aalen.de.

Alle Studien- u. Prüfungs-
ordnungen (SPO) Master

www.hs-aalen.de/spo