Aktuelle Informationen

Allgemeine Informationen

Wir sind vor Ort für Sie da oder telefonisch / per Mail - bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Studierenden Service Center
Beethovenstraße 1 (Hauptgebäude)
Raum 120
73430 Aalen

Telefon: 07361/576-1500

E-Mail: servicecenter@hs-aalen.de


Informationen zu Unterstützungsangeboten für Studierende:

Eine Übersicht zu Unterstützungsangeboten der Hochschule Aalen finden Sie hier.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Für die Anmeldung verwenden Sie bitte unser Anmeldeformular.

Dieses reichen Sie bitte vollständig ausgefüllt und mit Unterschrift des Erstbetreuers beim Studierenden Service Center ein.

Die Einreichung kann auch über die Studmail an servicecenter@hs-aalen.de erfolgen.

Die Abschlussarbeit ist bis spätestens 3 Monate nach Abschluss aller Module anzumelden. Bleibt die Anmeldung innerhalb dieser Frist aus, wird Ihnen vom Prüfungsausschuss Ihres Studienganges ein Thema zugewiesen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung ist bei der Abgabe einer Abschlussarbeit schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Hochschule stellt hierfür einen Mustertext zur Verfügung, das Sie bitte in die gebundene Fassung der Abschlussarbeit einarbeiten. 

Die von der Hochschule zur Verfügung gestellte Eigenständigkeitserklärung differenziert auch danach , ob der Einsatz generativer KI nicht erwünscht, gestattet oder sogar erforderlich ist. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer wird mit Ihnen abstimmen, welche Version zu verwenden ist.

Bei der Abgabe muss mindestens ein gebundenes Exemplar im SSC (Raum 120) fristgerecht abgegeben werden. Inwieweit weitere gebundene Exemplare notwendig sind oder ob zusätzlich digitale Exemplare benötigt werden, klären Sie bitte vorab mit Ihren Prüferinnen und Prüfern.

Fällt das Ende der Abgabefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, dann verlängert sich das Fristende auf den nächsten Werktag.

Die Abgabe erfolgt immer im SSC (Raum 120). Nur so ist sichergestellt, dass der Zeitpunkt der Abgabe rechtssicher dokumentiert wird. Eine Einreichung per Post ist möglich. Dabei gilt de Aufgabe zur Post als fristwahrend. Wir empfehlen Ihnen daher die Unterlagen per Einschreiben aufzugeben, damit Ihnen die Post einen entsprechenden Beleg ausstellt.

Wenn Sie einen Auslandaufenthalt planen und möchten hierbei an einer anderen Hochschule oder Universität Leistungen erbringen, die auf Ihr Studium anerkannt werden sollen, dann setzen Sie vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit dem Auslandsamt Ihres Studienganges in Verbindung und vereinbaren Sie ein Learning Agreement. Im Learning Agreement vereinbarte Leistungen werden nach Ihrem Auslandsaufenthalt ohne weiteren Antrag anerkannt, sobald Sie die entsprechenden Nachweise für das Bestehen vorgelegt haben.

Für Leistungen, die nicht im Learning Agreement vereinbart waren, gilt folgendes:

Bitte stellen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters, nachdem Sie wieder aus dem Ausland zurück sind, einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen. Nur von Ihnen beantragte Leistungen können bzgl. der Anerkennung geprüft werden. Eine Anerkennung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich!

Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung das Antragsformular der Hochschule Aalen und reichen Sie dieses fristgerecht beim Zulassungs- und Anerkennungsamt Ihres Studienganges mit den geforderten Unterlagen ein. Legen Sie hierzu bitte entsprechende Zeugnisse oder Notenspiegel sowie Dokumente bzgl. der inhaltlichen Beschreibung (i.d.R. Modulbeschreibungen) oder sonstige Nachweise vor.

Achtung: Es obliegt Ihnen die entsprechenden Nachweise die zur Überprüfung der Anerkennung von Leistungen notwendig sind, vorzulegen.

 

Bitte stellen Sie innerhalb von 6 Wochen nach Vorlesungsbeginn des Semesters, in dem Sie an der Hochschule Aalen Ihr Studium im neuen Studiengang aufnehmen einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen. Nur von Ihnen beantragte Leistungen können bzgl. der Anerkennung geprüft werden. Eine Anerkennung zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht mehr möglich!

Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Bitte verwenden Sie zur Antragstellung das Antragsformular der Hochschule Aalen und reichen Sie dieses fristgerecht beim Zulassungs- und Anerkennungsamt Ihres Studienganges mit den geforderten Unterlagen ein. Legen Sie hierzu bitte entsprechende Zeugnisse oder Notenspiegel sowie Dokumente bzgl. der inhaltlichten Beschreibung, i.d.R. Modulbeschreibungen oder sonstige Nachweise vor.

Achtung: Es obliegt Ihnen die entsprechenden Nachweise die zur Überprüfung der Anerkennung von Leistungen notwendig sind, vorzulegen.

Gemäß der Studien- und Prüfungsordnung ist bei der Abgabe einer Abschlussarbeit schriftlich zu versichern, dass die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden. Die Hochschule stellt einen Mustertext zur Verfügung, der danach differenziert, ob der Einsatz generativer KI nicht erwünscht, gestattet oder sogar erforderlich ist. Ihre Betreuerin oder Ihr Betreuer wird mit Ihnen abstimmen, welche Version zu verwenden ist

Eigenständigkeitserklärung (Muster)

Die rasante Verbreitung generativer künstlicher Intelligenz („generative KI“) fordert uns als Hochschulgemeinschaft heraus. Das Dokument unter dem nachstehenden Link soll Ihnen eine erste Hilfestellung zum Thema generative KI bieten.
Die Hilfestellung erläutert die bestehenden rechtlichen Regelungen; rechtlich verbindlich sind und bleiben die für Sie geltenden Gesetze, Satzungen und Festlegungen der Prüfungsausschüsse. Darüber hinaus gehen auch die konkreten Vorgaben Ihres Prüfers oder Ihrer Prüferin dieser Hilfestellung vor.
Angesichts der ständigen Weiterentwicklung der Angebote generativer KI kann diese Darstellung nur eine Momentaufnahme sein. Wir behalten uns vor, diese Hilfestellung jederzeit zu ändern.

Hilfestellung zum Einsatz von generativer künstlicher Intelligenz durch Studierende

Die Exmatrikulation wird in der Regel immer zum Ende eines Semesters wirksam. Liegen besondere Gründe vor, für die Sie auch entsprechende Nachweise vorlegen können (z.B. der Eintritt in ein Arbeitsverhältnis) dann können Sie die Exmatrikulation auch zu einem früheren Zeitpunkt beantragen.

HINWEIS: Auch im Falle einer Exmatrikulation während des Semesters läuft das Prüfungsrechtsverhältnis immer bis zum Ende des Semesters. Ein drohender Verlust des Prüfungsanspruchs kann durch eine Vorzeitige Exmatrikulation nicht umgangen werden.

Die Exmatrikulation ist aktuell nur durch Antrag in Papierform möglich. Bitte verwenden das hierfür vorgesehene  Antragsformular.

Das vollständig ausgefüllte Formular können Sie auch über Ihre Studmail an servicecenter@hs-aalen.de senden.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf Exmatrikulation beim Studierenden Service Center in Raum 120 ein.

Im Krankheitsfall bei einer oder mehreren Prüfungen verwenden Sie bitte das nachstehende Formblatt.

1) Geben Sie bitte Ihre personenbezogenen Daten sowie die zugehörigen Prüfungen an.

2) Lassen Sie den unteren Teil des Formblattes von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ausfüllen.
Es kann vom Arzt auch ein anderes Attest ausgestellt werden, achten Sie jedoch bitte darauf, dass es sich um eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit handelt und nicht nur um eine Krankmeldung (gelber Zettel). Das gesonderte Attest muss also die gleichen Angaben enthalten, die auch auf unserem Vordruck gefordert werden.

3) Geben Sie die vollständigen Unterlagen innerhalb von drei Werktagen nach Prüfung im Studierenden Service Center ab.

Informationen zum Datenschutz:

Die Hochschule Aalen hat gemäß § 8 Abs. 2, § 12 Abs. 1 sowie § 32 Abs. 4 Landeshochschulgesetz (LHG) i.V. mit der jeweils für den an der Hochschule Aalen Studierenden gültige Studien- und Prüfungsordnung das Recht, notwendige Daten zur Erfüllung ihrer Aufgaben in Bezug auf den Studienverlauf sowie zu Prüfungen zu erheben. Hierbei sind auch entsprechende Daten bezüglich der Nichtteilnahme an Prüfungen aufgrund Krankheit eingeschlossen. Es erfolgt keine Weitergabe der hier erhobenen Daten an Dritte. Die Löschung der Daten erfolgt gemäß den Vorgaben zur Löschung von Studierendendaten, i.d.R. 1 Jahr nach Beendigung des Studiums

Wenn ein Studierender in Kenntnis einer Erkrankung eine Prüfung beginnt, so übernimmt er nach der Rechtsprechung das damit verbundene Risiko und kann einen Fehlversuch nicht dadurch vermeiden, dass er sich auf die ihm von vorneherein bekannte Erkrankung beruft!

Wir empfehlen Studierenden, die sich VOR einer Klausur prüfungsunfähig fühlen, sofort einen Arzt aufzusuchen und die Prüfungsunfähigkeit feststellen zu lassen. Bei ärztlich angemeldeter Prüfungsunfähigkeit gilt die angemeldete Prüfung als nicht unternommen.



Wer während einer Klausur prüfungsunfähig wird, hat dies unverzüglich der verantwortlichen Aufsicht mitzuteilen. Die Bearbeitung der Klausur ist einzustellen.

Dem Prüfling obliegt es, die Prüfungsunfähigkeit unmittelbar durch ein ärztliches Attest mit Datum vom Tage der Prüfung belegen zu lassen. Ein späteres Berufen auf die Prüfungsunfähigkeit ist, wenn o.g. Schritte nicht eingehalten werden, nicht mehr möglich.


Sollte eine Prüfung aus Krankheitsgründen abgebrochen werden (Rücktritt nach Beginn der Prüfung), kann dieser Prüfungsversuch nur dann nicht als Fehlversuch gewertet werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Kandidat informiert unverzüglich den Aufsichtsführenden im Prüfungsraum.
  • Der Kandidat begibt sich unmittelbar in ärztliche Behandlung.
  • Die Krankheit wird durch Attest belegt.
  • Das ärztliche Attest wird unverzüglich beim Prüfungsausschuss eingereicht.
  • Der Prüfungsausschuss akzeptiert die vorgetragenen Gründe.

Der Studierende hat eine Bring- und Nachweispflicht. Der Rücktritt im Krankheitsfall von einer Prüfungsleistung ist schriftlich mitzuteilen. Hierbei ist zu beachten, dass folgende Daten angegeben werden: Name, Matrikelnummer, betroffene Prüfungsleistung sowie Tag der Prüfungsleistung.

Was ist zu tun?

  • gehen Sie am Tag der Prüfung zum Arzt (nicht später, da hier der Arzt keine entsprechende Bescheinigung mehr ausstellen kann, bzw. eine solche Bescheinigung nicht akzepziert wird!)
  • reichen Sie innerhalb von 3 Werktagen eine entsprechende ärztliche Bescheinigung beim Studierenden Service Center vor (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht ausreichend. Bitte lassen Sie sich eine Bescheinigung ausstellen aus der hervorgeht, dass Sie prüfungsunfähig sind!)
  • der Prüfungsaussschuss prüft das Attest und entscheidet über die Anerkennung

Wichtig: Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Fristen, den Termin des Arztbesuches sowie die richtige Form der Krankmeldung!

Beim Versäumnis von mehreren Prüfungsleistungen während eines Prüfungszeitraumes die Gründe für jedes einzelne Versäumnis nach der jeweiligen Prüfungsleistung unverzüglich anzuzeigen sind und nicht erst nach Abschluss aller versäumter Prüfungsleistungen. Ist allerdings bei Ausstellung des Attests bekannt, dass innerhalb des Zeitraums der Prüfungsunfähigkeit mehrere Prüfungsleistungen versäumt werden, so ist in diesem Fall die Entschuldigung für alle betroffenen Prüfungsleistungen vorab gemeinsam einzureichen.

Was ist zu tun?

  • Bitte legen Sie die entspechende Bescheinigung (siehe oben) dem Studierenden Service Center fristgerecht vor d.h. spätestens 3 Werktage nach der ersten aufgrund der Krankheit versäumten Prüfung
  • die Bescheinigung muss von dem Tage der ersten versäumten Prüfung oder ggf. einem früheren Zeitpunkt stammen, jedoch die versäumte Prüfung beinhalten,
  • der Prüfungsausschuss prüft das Attest und entscheidet über die Anerkennung.

Sechs Wochen nach Vorlesungsbeginn des jeweiligen Semesters (siehe Terminplan der Hochschule Aalen) wird im Internet die Online-Prüfungsanmeldung freigeschaltet (Online -Tools). Bitte melden Sie sich dort fristgerecht zu den Prüfungen an, die Sie in dem jeweiligen Semester ablegen möchten. Sie sind selbst für die Anmeldung verantwortlich!

Bitte beachten Sie: Bei Modulen, die über mehrere Semester gehen jedoch aus mehr als einer Teilleistung bestehen, findest du die Prüfung des früheren Semesters in dem Semester, in dem das Modul abgeschlossen wird (Bsp: Modul A besteht aus Prüfung 1 im 1. Sem. und Prüfung 2 im 2. Sem.

– zur Prüfungsanmeldung der Prüfung 1 muss das 2. Sem. aufrufen und dort die Prüfung angemeldet werden, da das Modul im 2. Sem. abgeschlossen werden kann.

Drucken Sie sich einen Beleg über die angemeldeten Prüfungen aus ("Info über angemeldete Prüfungen) und nehmen Sie diesen als entsprechenden Nachweis über die Prüfungsanmeldung zu Ihren Unterlagen.


WICHTIG:

Wenn Sie einen Ausschluss in Ihrem Studiengang haben und Sie haben einen Antrag auf Weiterstudium gestellt bzw. Rechtmittel eingelegt (Stellungnahme zur Anhörung, Widerspruch oder Klage), dann hat dies aufschiebende Wirkung. D.h. Sie dürfen weiterstudieren und auch Prüfungen ablegen bis endgültig über Ihren Fall entschieden ist. 

zu beachten:

  • bei Zeitausschluss - alle Prüfungen dürfen angemeldet werden
  • bei CP-Ausschluss - alle Prüfungen dürfen angemeldet werden
  • bei Fachausschluss (unabhängig ob 2. Versuch / 3. Versuch nicht bestanden) - alle Prüfungen mit Ausnahme der Prüfung/Prüfungen, die Sie nicht bestanden haben. 

Bitte melden Sie sich online über die Online-Tools an.

Sollte die Anmeldung nicht funktionieren, dann setzen Sie sich bitte mit dem Studierenden Service Center in Verbindung.

WICHTIG:  Bitte prüfen sie nach erfolgter Prüfungsanmeldung ob alle Leistungen systemseitig verbucht wurden. Dies können Sie Hier überprüfen. Sollten die Daten nicht stimmen, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit dem Studierenden Service Center in Verbindung.

Für die Anmeldung von Zusatzleistungen, Wahlleistungen und auch zur Anmeldung von Drittversuchen, die nicht über die Homepage der Hochschule Aalen (QIS-Systeme) angemeldet werden können, verwenden Sie das vorstehende Formular und geben Sie dieses fristgerecht im Studierenden Service Center (SSC) ab. Sie können das ausgefüllte und unterschriebene Formular auch über Ihre Studmail an das SSC senden.

Mit diesem Formular können Sie Prüfungen anmelden, wenn Sie sich derzeit im Praxissemester befinden.

Während des Praxissemesters dürfen Sie max. 3 Prüfungen, die Sie bereits mind. einmal versucht haben, schreiben.


Eine Prüfung im ersten Versuch dürfen Sie nicht ablegen, es sei denn Sie sind in einem Vorsemester kurzfristig wegen Krankheit von der Prüfung zurückgetreten.


Bitte verwenden Sie zur Anmeldung der Prüfungen oben aufgelistetes Formular. Eine Online-Anmeldung der Prüfungen ist nicht möglich.


Bei Studierenden mit eingeschränkter Zulassung bestehen in der Regel "Learning Agreements" die bereits im Vorfeld mit den Studiengängen der Hochschule Aalen sowie der Partnerhochschule abgesprochen sind. Zur Verbuchung der Noten im System sowie zur Dokumentation benötigen wir von Ihnen eine entsprechende Prüfungsanmeldung.

For students with restricted admission, there are usually ‘Learning Agreements’ that have already been agreed in advance with the degree programmes at Aalen University and the partner university. In order to record the grades in the system and for documentation purposes, we require a corresponding examination registration from you.

An der Hochschule Aalen gibt es einen definierten Zeitraum, in dem die Prüfungen von den Studierenden Online bzw. in Papierform ihre Prüfungen anmelden können.

Nach Ende des genannte Zeitraums ist eine Anmeldung ohne größeren Aufwand nicht mehr möglich.

Verspätete Prüfungsanmeldungen können bis zu einem bestimmten Termin noch angenommen werden:

  • Füllen Sie hierzu oben stehende Dokument aus.
  • Benennen Sie den Grund, weshalb Sie versäumt haben sich fristgerecht während des Prüfungsanmeldezeitraums anzumelden.
  • Bezahlen Sie 10,-- Euro Verspätungsgebühr.
  • Geben Sie dieses Formular bitte im Studierenden Service Center zur Verbuchung der Prüfungsanmeldung ab.

Achtung: 

Verspätete Prüfungsanmeldungen die per Post (ggf. mit Bargeld) an die Hochschule Aalen geschickt werden (unabhängig davon an welche Stelle dies geschickt wird) werden nicht berücksichtigt. Die verspätete Prüfungsanmeldung wird nicht durchgeführt was dazu führt, dass Sie zu den jeweiligen Prüfungen nicht angemeldet sind.

Sollten Sie persönlich die verspätete Prüfungsanmeldung nicht durchführen können, so haben Sie die Möglichkeit jemanden zu bevollmächtigen, der für Sie die die verspätete Prüfungsanmeldung dann vornehmen kann.



WICHTIG - WICHTIG - WICHTIG

Bei verspäteter Prüfungsanmeldung kann unter Umständen nicht garantiert werden, dass Terminüberschneidungen von Prüfungsterminen oder ggf. mehrere Prüfungen an einem Tag geplant werden, sowie nicht sichergestellt werden kann, dass genügend Plätze im Prüfungsraum vorhanden sind. Wir versuchen für alle Studierenden eine optimale Prüfungsplanung umzusetzen, können dies aber bei verspäteter Prüfungsanmeldung nicht sicherstellen. Die Anmeldung erfolgt auf eigenes Risiko.

Ja, bitte melden Sie das Studium Generale über die Online-Tools an. Diese Anmeldung kann zu jedem Zeitpunkt im Semester erfolgen.

Danach reichen Sie bitte Ihren Studium-Generale-Bericht beim Praktikantenamt Ihres Studienganges ein.

Nachweise für Workloads (Online Veranstaltungen, Ehrenamtliche Tätigkeiten, etc.) reichen Sie bitte beim Career Center der Hochschule ein. Die Unterlagen können Sie entweder direkt beim Career Center (Stadionweg 5/1) abgeben oder in Postfach 215 in der Postfachanlage im Hauptgebäude einwerfen.

Öffnungszeiten

SSC

Mo 08:30-12:00 Uhr
13:00-15:30 Uhr*
Di 09:30-12:00 Uhr
13:00-15:30 Uhr
Mi 08:30-12:00 Uhr
Do 08:30-12:00 Uhr
13:00-15:30 Uhr
Fr 08:30-12:00 Uhr

*während der Vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit ist das SSC am Montagnachmittag geschlossen