Ihr Weg zum Zertifikat "Betriebliche/r Gesundheitsmanager/in"

Seit September 2014 ist der Studienbereich Gesundheitsmanagement der Hochschule Aalen vom Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM) zertifiziert. Der BBGM sieht sich als unabhängiger Fachverband für alle Themen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Der Fachverband steht allen Akteuren von Unternehmen, Dienstleistungsbetrieben, Sozialversicherungsträgern und Behörden offen, die sich aktiv mit BGM befassen.


Was bedeutet das?

Als Gesundheitsmanagement-Student/in an der Hochschule Aalen haben Sie die Möglichkeit, bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, sich als „Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement“ und „Betriebliche/-r Gesundheitsmanager/-in“ weiterzubilden. Dazu müssen Sie zwei Ausbildungsstufen durchlaufen, die jeweils mit einer Prüfung enden.


Haben wir Ihr Interesse an einem Zertifikat geweckt?

Alle ausführlichen Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an die Studienberatung wenden oder an die zertifizierten Ausbilder Prof. Dr. Kerstin Rieder und Prof. Dr. Dieter Ahrens.

Ausbildungskonzept

Trotz wachsender Bedeutsamkeit ist das Berufsbild des "Gesundheitsmanagers im Betrieb" derzeit weder geregelt, noch geschützt. Durch steigende rechtliche Anforderungen, Zertifizierungsdrücke, veränderte Belastungskonfigurationen sowie die soziodemografischen Veränderungen steigt die Nachfrage nach professionellen fachlichen Trägern enorm. Analysiert man den bestehenden Ausbildungsmarkt, stößt man auf diverse Aus-, Fort- und Weiterbildungslehrgänge im Bereich des BGM. Die Eingangsvoraussetzungen, der Ausbildungsumfang, Titel und Preise differieren stark.

Das Ressort "Aus- und Weiterbildung" des Bundesverbandes Betriebliches Gesundheitsmanagement hat aus diesen Gründen einheitliche Fortbildungsstandards zur Ausbildung betrieblicher Akteure im BGM entwickelt. Der BBGM e.V. selbst tritt nicht als Ausbilder in Erscheinung, sondern sieht seine Rolle als Impulsgeber und Unterstützer der Ausbildungsinstitutionen und Interessenten. Indem der BBGM e.V. Richtlinien und Kriterien für die Ausbildung definiert, können ab sofort Anbieter zertifiziert und interessierten Personen Empfehlungen ausgesprochen werden. (Quelle: BBGM e.V.)

Weitere Informationen zum Bundesverband Betriebliches Gesundheitsmanagement und zum Zertifikat.


Umsetzung des Ausbildungskonzeptes

Die Ausbildung ist insgesamt in zwei Ausbildungsstufen gegliedert:

Ausbildungsstufe I beinhaltet die Vermittlung von Basiswissen verbunden mit der Möglichkeit, ein Zertifikat „Fachkraft Betriebliches Gesundheitsmanagement“ zu erwerben. In der Ausbildungsstufe II werden Methoden und Anwendungen gelehrt und es besteht die Möglichkeit, das Zertifikat „Betriebliche/r Gesundheitsmanager/-in“ zu erwerben. 

In der Ausbildungsstufe I geht es um die Vermittlung von Basiswissen. Inhaltlich werden folgende Themen behandelt:

  • Grundwissen von Gesundheit und Krankheit
  • Grundwissen zur demografischen Situation
  • Gesundheitsverhalten
  • Arbeitswissenschaftliche Grundlagen
  • Grundwissen Sicherheit & Gesundheitsschutz
  • Rechtliche Grundlagen
  • Handlungsfelder der Prävention & Gesundheitsförderung
  • Markt, Netzwerke & Kooperationsmöglichkeiten
  • Organisation
  • BGM-Prozess
  • Notwendige Kompetenzen in einem BGM

Neu ab 2023

  • BGM-Modell überprüfen
  • §14 SGB VI Medizinisch-berufliche Prävention
  • GDA-Leitlinie

Inhaltlich geht es in der Ausbildungsstufe II um folgende Themen:

  • Projektmanagement und BGM-Prozesse
  • Qualitative & quantitative Analysemethoden
  • Ableitung konkreter Ziele & Maßnahmen
  • Controlling und Qualitätssicherung
  • Umgang mit Barrieren im Projekt
  • Evaluation
  • Handlungsanpassung & Nachhaltigkeitssicherung
  • Dokumentation & Informationsweiterleitung
  • Marketing
  • Gesundheitskommunikation & interne Kommunikation

Für die Ausbildung haben Sie bestimmte Eingangsvoraussetzungen zu erfüllen.

Für die Teilnahme an der Ausbildungsstufe I [Wissen] und Ausbildungsstufe II [Methoden und Anwendung] müssen Sie entweder an der Hochschule Aalen im Studienbereich Gesundheitsmanagement eingeschrieben sein oder bereits einen Studiengang des Studienbereichs Gesundheitsmanagement erfolgreich abgeschlossen haben. Eine aktuell geltende Immatrikulation ist in letzterem Fall nicht nötig. Der Nachweis einer einschlägigen Berufserfahrung ist auf dieser Qualifizierungsstufe noch nicht erforderlich. Der BBGM empfiehlt für die Qualifikationsstufe II eine 24-monatige Berufserfahrung im BGM. Für die Teilnahme an der Prüfung zur Stufe II ist die bestandene Prüfung zur Ausbildungsstufe I (Zertifikat zur Fachkraft für Betriebliches Gesundheitsmanagement (BBGM)) erforderlich.

Prüfung I:

Inhalte der Ausbildungsstufe I müssten anteilig im Bachelor-Studium umgesetzt sein oder während des Master-Studiums angeeignet werden

  • Verpflichtender Umfang an erforderlichen CP im Themenfeld Gesundheitswissenschaften: Mindestens 5 CP BGM und
  • Mindestens weitere 5 CP im Themenfeld BGM oder verwandte Inhalte
  • Relevante Module im Master: Public Health (Pflichtmodul), BGM (Wahlpflichtmodul) und Psychologie der Arbeit im dritten Semester (Wahlpflichtmodul)

Prüfung II:

Die Voraussetzung der Ausbildungsstufe II werden erworben, indem folgende Module absolviert werden:

  • Praktikum mit Schwerpunkt BGM oder
  • Masterarbeit mit Schwerpunkt BGM

Die Teilnahme an der Prüfung II ist nach Erfüllen der Voraussetzungen möglich.

Die BBGM Prüfungen finden dienstags und mittwochs (ausgenommen Feiertage und besondere Tage) statt.

Ablauf Prüfungsanmeldung:

  1. Prüfungsaufgaben werden vom BBGM vorgegeben
  1. mit Bescheinigung über abgeschlossenen Kurs/Studieninhalte (Nachweis über bestandene Module bzw. Projekte) selbstständig beim BBGM für die Prüfung anmelden mind. vier Wochen vor der Prüfung:
  • per E-Mail an info@bbgm.de oder
  • postalisch an BBGM e. V., Aulweg 41c, 35392 Gießen ein.
  • Zeitfenster für die Prüfung Di & Mi von 11-15 Uhr
  1. Erhalt einer Rechnung von BBGM (entweder vor oder nach der Prüfung)
  2. Überweisen der Prüfungsgebühren an BBGM (entweder vor oder nach der Prüfung)
  3. Eingang der Prüfungsgebühren (entweder vor oder nach der Prüfung)
  4. Durchführung der Prüfung durch die Institution BBGM
  5. Nach Prüfung durch BBGM werden die Unterlagen mit den Zertifikaten an die Studierenden per Mail zurückgesendet
  6. Wiederholung der Prüfung max. 2 Mal

Prüfungsgebühr, die an den BBGM zu entrichten sind:

  • Teil I: 160,- € zzgl. gesetzliche MwSt
  • Teil II: 220,- € zzgl. gesetzliche MwSt
  • Abmeldung bis 2 Wochen vor der Prüfung möglich
  • Erfolgt die Abmeldung später, sind 50% der Prüfungsgebühr als Verwaltungsgebühr fällig

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