ACHTUNG: Rückmeldefrist verkürzt!Nur noch bis Anfang August fürs Wintersemester rückmelden

Nicht vergessen: Die Rückmeldung für das Wintersemester ist dieses Semester nur bis Freitag, 2. August 2019, möglich.

Auch wenn es sich so anfühlt, als hätte das Semester kaum begonnen, sollten Studierende jetzt schon an die Rückmeldung denken. Ganz besonders in diesem Jahr: Die Rückmeldefrist zum Wintersemester 2019/20 an der Hochschule Aalen verkürzt sich: In diesem Semester kann man sich ab Montag, 15. Juli, bis Freitag, 2. August, rückmelden – nicht wie bisher bis 31. August.

Um auch im kommenden Wintersemester weiterhin an der Hochschule Aalen studieren zu können, bitte folgendes beachten: Der Rückmeldezeitraum wird ab dem bevorstehenden Rückmeldezeitraum für das Wintersemester 2019/20 – und auch für die Zukunft – verkürzt. Nicht wie sonst bis Ende August, sondern nur bis Anfang August können sich Studierende für das Studium rückmelden. Von Montag, 15. Juli, bis einschließlich Freitag, 2. August, ist dies über das gängige Online-Tool der Hochschule möglich. Einfach den Semesterbeitrag per SEPA-Lastschriftmandat überweisen und sich damit rückmelden. Wird die Frist versäumt, droht die Exmatrikulation. Hier gibt es alle Informationen zur Rückmeldung im Überblick.

Bildnachweis: © Hochschule Aalen | Franziska Kraufmann