Allgemeine Informationen finden Sie unter Bewerbung, Zulassung und Einschreibung an der Hochschule Aalen


Alles rund um die Bewerbung für Masterstudiengänge

Konsekutive Masterstudiengänge

Als konsekutive Masterstudiengänge bezeichnet man Studiengänge, die inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbauen.

Es ist keine Berufserfahrung notwendig. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Fachrichtung, die in der jeweiligen Zulassungssatzung des konsekutiven Masterstudiengangs definiert ist, eingehalten wird.

Konsekutive Masterstudiengänge können entweder im Sommer- und Wintersemester, oder auch nur zu einem Semester starten.

Weiterbildende Masterstudiengänge

Weiterbildende Masterstudiengänge setzen nach einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss qualifizierte berufspraktische Erfahrung von i.d.R. nicht unter einem Jahr voraus. Dies ist eine zwingende Zugangsvoraussetzung, welche in der Regel bis zu Beginn des Studiums nachgewiesen werden muss.

Die Inhalte des weiterbildenden Masterstudiengangs sollen die beruflichen Erfahrungen berücksichtigen und an diese anknüpfen. Bei der Konzeption eines weiterbildenden Masterstudiengangs legt die Hochschule den Zusammenhang von beruflicher Qualifikation und Studienangebot dar. Weiterbildende Masterstudiengänge entsprechen in den Anforderungen den konsekutiven Masterstudiengängen und führen zu dem gleichen Qualifikationsniveau und zu denselben Berechtigungen.

Sie können sich für ein Masterstudium an der Hoschule Aalen zum Sommer- und auch Wintersemester bewerben. Das Bewerberportal ist in der Regel ab Mitte April (für das Wintersemester) und ab Ende Oktober (für das Sommersemester) geöffnet. Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihr gewünschter Masterstudiengang zum aktuellen Semester startet. Bevor Sie mit der Online-Bewerbung beginnen, legen Sie sich bitte alle notwendigen Informationen vorab bereit.

Bitte lesen Sie sich alle Informationen in der Online-Bewerbung genau durch und überprüfen Ihre Eingaben. Falschangaben führen zum Ausschluss am gesamten Auswahlverfahren. Die Bewerbung kann nur final abgeschickt werden, wenn Sie alle eforderlichen Pflichtuploads durchgeführt haben. Sollten Ihnen Pflichtdokumente noch nicht vorliegen, können Sie die Bewerbung auch gerne zwischenspeichern. Bis spätestens zum Bewerbungsschluss muss die Bewerbung mit allen erforderlichen Uploads abgeschickt werden.

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne melden.


Hochschule Aalen

Beethovenstr. 1

73430 Aalen

07361-576-1288

zulassungsamt-master@hs-aalen.de

Für das Masterstudium an der Hochschule Aalen benötigen Sie einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom, Äquivalent) in geforderter Fachrichtung mit 210 ECTS Punkten oder mindestens 180 ECTS Punkten. Bewerber mit 180 ECTS Punkten müssen die restlichen 30 ECTS Punkte während des Masterstudiums nachholen. Das Studium verlängert sich in diesem Fall in der Regel um ein Semester.

Abschlussnote und Sprachkenntnisse spielen bei der Vergabe der Studienplätze ebenfalls eine entscheidende Rolle.

Bitte informieren Sie sich in den einzelnen Master Checklisten über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Studiengangs.


Hier finden Sie unsere regulären Bewerbungsfristen:

zum Wintersemester der 15. Juni

zum Sommersemester der 15. Dezember


Abweichende Bewerbungsfristen:

Master Vision Science and Business

für das Wintersemester: 15. Januar


Hier finden Sie für jeden Masterstudiengang der Hochschule Aalen eine Checkliste zur Bewerbung.

Gemäß § 12 der Hochschulvergabeverordnung (HVVO) werden Studienplätze über Härtequote auf Antrag an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, für dies es eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, wenn sie für den im Hauptantrag genannten Studiengang keine Zulassung erhielten.


Eine außergewöhnliche Härte liegt vor, wenn in der eigenen Person liegende besondere soziale oder familiäre Gründe die sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erfordern.

Die Rangfolge wird durch den Grad der außergewöhnlichen Härte bestimmt.

Der Antrag wird mit der Online-Bewerbung gestellt und entprechende Nachweise hochgeladen. Geht der Antrag verspätet ein, wird der Härteantrag aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Härteantrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.

Vorabquote Ortsbindung:

Informationen zur Ortsbindung 

Satzung Ortsbindung im öffentlichen Interesse 

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 14a Hochschulvergabeverordnung (HVVO) ist 1 %, mindestens jedoch 1 Bewerber vorab über die Quote Ortsbindung zuzulassen.

Zu dem im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder fördernden und aufgrund begründeter Umstände an den Studienort gebundenen Personenkreis gemäß § 14a HVVO gehören Bewerberinnen und Bewerber,

  • die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B- oder C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes bzw. einer auf Bundesebene agierenden Mannschaft als aktives Mitglied angehören oder
  • die am Wohnort soziale Pflichten wahrnehmen, deren Erfüllung im besonderen öffentlichen Interesse liegt, insbesondere
  • Tätigkeit in einer Einrichtung des Katastrophenschutzes oder Zivilschutzes;
  • Bestellung zum Bewährungshelfer, Vormund, Betreuer oder Pfleger im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs;
  • Bestellung zur Pflegeperson, zum Erziehungsbeistand oder Betreuungshelfer im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes;
  • Ausübung eines Mandats in einer kommunalen Vertretungskörperschaft, dessen Wahrnehmung bei Zulassung an einem anderen als dem gewünschten Studienort nicht möglich wäre.

Die Rangfolge innerhalb dieses Personenkreises wird nach Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entsprechend der aufgrund des hochschuleigenen Auswahlverfahrens gebildeten Rangliste bestimmt.

Der Antrag wird mit der Online-Bewerbung gestellt und entprechende Nachweise hochgeladen. Geht der Antrag verspätet ein, wird er aufgrund fehlender Unterlagen abgelehnt. Sind entsprechende Unterlagen eingereicht, so wird der Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung erteilt. Kann der Antrag nicht berücksichtigt werden, so nimmt der Bewerber am regulären Auswahlverfahren teil.

Internationale Bewerber mit einem internationalem Abschlusszeugnis können die Anerkennung und Umrechnung beim Studienkolleg Konstanz beantragen, andernfalls prüft die Hochschule Aalen selbst die Umrechnung der Zeugnisse.


Bewerber aus China, Indien und Vietnam benötigen zusätzlich zu den regulären Bewerbungsunterlagen eine Bescheingiung der Akademischen Prüfstelle (APS).


Die Bewerbungsunterlagen incl. internationaler Zeugnisse können mit der Online-Bewerbung digital hochgeladen werden. Eine amtliche Beglaubigung ist erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation erforderlich.

Deutsche Bewerber mit einem internationalem Abschlusszeugnis wenden sich zur Umrechnung bitte an das Regierungspräsidium Stuttgart. Die Anerkennung musst bis Bewerbungsschluss vorliegen.

Weitere Informationen zu Studiengebühren finden Sie  HIER

Sie haben bereits einen Masterstudiengang studiert?

Bitte geben Sie dann entsprechende Daten in der Online-Bewerbung an und legen Sie eine entsprechende Exmatrikulationsbescheinigung an der Hochschule Aalen vor.

Wichtig: Sollten Sie einen Ausschluss im gleichen Studiengang erhalten haben, dann können Sie diesen Studiengang sofern er an der gleichen Hochschulart studiert wurde, nicht mehr studieren. 


Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Zulassungsamt der Hochschule Aalen.

zulassungsamt-master@hs-aalen.de


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Master Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation
07361/576- 1288
zulassungsamt-master@hs-aalen.de
271a Hauptgebäude
Stefanie Erhardt
07361/576-1270
stefanie.erhardt@hs-aalen.de
271a Hauptgebäude
Christa Holzbrecher
07361/576-1271
christa.holzbrecher@hs-aalen.de
271a Hauptgebäude


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