In Aalen können Sie innerhalb von sieben Semestern Technical Content Creator werden. Das Studium gliedert sich in mehrere Phasen (Grundstudium, Hauptstudium, Abschlussarbeit). Jedes Semester besteht aus Modulen, die beispielsweise Vorlesungen, Seminare oder Labore zusammenfassen. Die Module schließen mit einer Modulprüfung ab. Am Ende des Semesters (Februar oder Juli) finden die schriftlichen Modulprüfungen statt. Manchmal ist aber auch ein Referat, eine Hausarbeit oder eine mündliche Prüfung verlangt. Die Abfolge der Module ist in der Studien- und Prüfungsordnung (kurz SPO) geregelt und die Lernziele, Lerninhalte und Erfolgskontrolle sind im Modulhandbuch dokumentiert.

Vorlesungsplan

Der vorläufige Vorlesungsplan gilt für die ersten zwei Vorlesungswochen. Der endgültige Vorlesungsplan wird am Freitag der zweiten Vorlesungswoche veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Änderungen am Schwarzen Brett.


Technisches Englisch (Niveau B2)

Als Technical Content Creator (Technischer Redakteur) ist es wichtig, technische Begriffe auch in englischer Sprache zu beherrschen. Einige der Studienanfänger bringen diese Fähigkeiten bereits mit, andere müssen Technisches Englisch (B2) im Rahmen des Grundstudiums nachholen. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Infoblatt Technisches Englisch.


Der Mathematik-Vorkurs

Als angehender Ingenieur benötigen Sie fundierte Mathematik-Kenntnisse. Im ersten Semester ist es sehr wichtig, dass Sie sich mit Mathematik beschäftigen und die Grundlagen zu beherrschen lernen. So haben Sie es in den Folgesemestern einfacher. Das Grundlagenzentrum der Hochschule Aalen bietet vor Vorlesungsstart im September oder März einen kostenlosen Mathematik-Vorkurs an. Die Teilnahme ist freiwillig, aber zur Verbesserung des Lernerfolges im 1. Semester sehr empfehlenswert! Zudem lernen Sie schon vor Studienbeginn Ihre Kommilitonen kennen.

Sie können sich beim Grundlagenzentrum für den Mathematik-Vorkurs anmelden.

Anerkennungen

Sie können sich Leistungen aus einem vorangegangenen Studium und/oder aus einer beruflichen Aus- und Weiterbildung unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr aktuelles Studium anerkennen lassen. Die wichtigste Voraussetzung für eine positive Entscheidung ist die Gleichwertigkeit der mitgebrachten Leistung zur Leistung, die anerkannt werden soll. Zur Gleichwertigkeit gehören die Punkte Inhalt, Tiefe und Umfang: Hier muss es eine ausreichend große Übereinstimmung geben.

Um die Anerkennung von Leistungen zu beantragen, füllen Sie bitte das untenstehende Formular aus und geben es im Sekretariat des Studiengangs ab. Beachten Sie dazu bitte die Frist im Semesterplan Letzter Abgabetermin Anerkennungen.

Bitte beachten Sie: Die Anerkennungen von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium kann nur im Rahmen des ersten Semesters stattfinden, da die Anerkennung über Ihre Fachsemestereinstufung entscheidet. Die Leistungen Vorpraktikum und Technisches Englisch müssen ebenso im ersten Semester anerkannt werden, insofern Sie vor dem Studium erworben wurden.

Bei Fragen zu dieser Thematik wenden Sie sich an Prof. Dr.-Ing. Ulrich Schmitt.

Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Seite des Zentralen Studierendenservices, Stichwort Anerkennungen.

Das Grundstudium besteht aus drei Hochschulsemestern. Das Grundstudium ist abgeschlossen, wenn alle Modulprüfungen des Grundstudiums bestanden sind und endet mit der Bachelorvorprüfung. Das Grundstudium muss nach maximal 5 Studiensemestern beendet sein (Zeitausschluss).

Sie denken über ein Praxissemester im Ausland nach? Dann besuchen Sie den „Vortrag zum Auslandssemester und Auslandspraktikum“ im Rahmen der „Begleitveranstaltung zum Praktischen Studiensemester“ bereits im 2. oder 3. Semester. Weitere Hinweise finden Sie unter Phase 3: Das Hauptstudium – Teil 2 (Praxissemester). Beachten Sie zusätzlich die Termine hierzu am Schwarzen Brett.

Das Hauptstudium beginnt mit dem 4. Fachsemester. Sie dürfen mit dem Hauptstudium erst dann beginnen, wenn Sie nur noch maximal zwei Prüfungsleistungen (Modulprüfungen) aus dem Grundstudium offen haben. Beachten Sie, dass die Zulassungsvoraussetzungen (Technisches Englisch) auch eine Prüfungsleistung darstellen.

Wichtiger Hinweis: Bereits im 4. Semester beginnt das Modul „Praxissemester“ mit der Lehrveranstaltung „Begleitveranstaltung zum Praktischen Studiensemester“. Diese Pflichttermine können dem Vorlesungsplan des 4. Semesters entnommen werden. Weitere Informationen finden Sie unter Phase 3: Das Hauptstudium – Teil 2 (Praxissemester).

Der Studienplan des Bachelorangebotes Technical Content Creation (Technische Redaktion) sieht ein Praxissemester im 5. Studiensemester vor. Um dies zu absolvieren, muss das Grundstudium erfolgreich abgeschlossen sein.

Für die Anerkennung des Praxissemesters werden folgende Leistungen verlangt:

  1. Erfolgreiche Teilnahme „Begleitveranstaltung zum Praktischen Studiensemester“ (im 4. Semester)
  2. Praktikum in einem Unternehmen in einem Umfang von mindestens 95 Arbeitstagen (im 5. Semester) und Anfertigung eines schriftlichen Berichts über die im Praktikum durchgeführten Projekte
  3. Erfolgreiche Teilnahme am „Kolloquium zum Praktischen Studiensemester“ (im 6. Semester)

Alle drei Leistungen müssen Sie im QIS Online-Portal im jeweiligen Semester als Prüfungsleistung anmelden. Die „Begleitveranstaltung zum Praktischen Studiensemester“ melden Sie im 4. Fachsemester an, das Praxissemester selbst und das „Kolloquium zum Praktischen Studiensemester“ im 6. Fachsemester. Weitere Angaben zu Ihrem Praxissemester finden Sie im Infoblatt.


Formulare, Dokumente und Links für das Praxissemester

Bitte in dreifacher Ausfertigung (für Sie, die Hochschule Aalen und die Firma) im Sekretariat abgeben.
Bitte das Formular, zu Beginn des Praxissememsters digital auszufüllen und an das Praktikantenamt per E-Mail senden.
Bitte in zweifacher Ausfertigung im Sekretariat abgeben. Nicht in den Bericht integrieren.

Das 6. und 7. Fachsemester besteht aus nur wenigen Pflichtmodulen (15 Credit-Punkte) und überwiegend Wahlpflichtmodulen (30 Credit-Punkte). So haben Sie die Möglichkeit, ein Auslandssemester zu absolvieren. Beachten Sie bei der Belegung Ihrer Module, dass einige Pflichtmodule und Wahlpflichtmodule nur jährlich stattfinden. Sie melden sich für die Wahlpflichtmodule im QIS Online-Portal an. Sie können Ihre Bachelorarbeit bereits im 7. Fachsemester schreiben. Nähere Informationen dazu finden Sie in Phase 5: Die Bachelorarbeit.

Hinweis: Sie können mehr als sechs Wahlpflichtmodule à 5 Credit-Punkte belegen. Diese gelten dann als Zusatzfach. Zusatzfächer fließen nicht in den Notendurchschnitt ein und können im Zeugnis mit oder ohne Note ausgewiesen werden. Ob Sie die Zusatzfächer im Zeugnis aufgelistet haben möchten, entscheiden Sie.


Ihr Studium schließen Sie mit der Bachelorarbeit ab. Sie können mit Ihrer Abschlussarbeit im 7. Fachsemester beginnen. Beachten Sie jedoch dazu die formalen Voraussetzungen.

Formale Voraussetzungen

Informationen dazu können der SPO 33

  • A. Allgemeiner Teil § 34 und
  • B. Besonderer Teil § 58 b, Satz (8)

entnommen werden.

Beginn der Bachelorarbeit

Spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module (letzter Prüfungstag des jeweiligen Semesters).

Bearbeitungszeit

4 Monate, Verlängerung um 8 Wochen auf Antrag möglich


Hinweis: Sollte Ihre Bearbeitungszeit über zwei Semester liegen, dann müssen Sie sich im Abschlusssemester nochmals immatrikulieren. Sie erhalten die Studienbeiträge für ein Semester zurückerstattet, wenn Sie sich innerhalb der ersten vier Wochen dieses Semesters exmatrikulieren. Das bedeutet, dass Sie sich mit Abgabe der Arbeit (innerhalb der ersten vier Wochen des neuen Semesters) exmatrikulieren müssen, wenn Sie die Studiengebühren zurückerstattet bekommen möchten. Beachten Sie dabei, dass ein Semester am 1. März oder 1. September beginnt und hier nicht der Beginn der Vorlesungen zählt.

Anmeldung

Bachelorarbeit anmelden

So funktioniert die Anmeldung:

  1. Loggen Sie sich auf der Webseite ein.
  2. Klicken Sie auf Bachelorarbeit anmelden.
  3. a) Wählen Sie Ihr Thema aus, das von Ihrer/m betreuenden Professor/in schon angelegt wurde.
    ODER
    b) Öffnen Sie die Webseite Ihrer/s betreuenden Professorin/s und schlagen Sie ein Thema vor. 

Hinweis: Bevor Sie Ihre Bachelorarbeit anmelden, sprechen Sie mit Ihrer/m betreuenden Professor/in.

Abgabe der Bachelorarbeit

Geben Sie Ihre Bachelorarbeit zusammen mit Ihrem Zeugnisantrag im Sekretariat ab.


Die Ausstellung Ihres Abschlusszeugnisses erfolgt NICHT automatisch! Geben Sie mit Ihrer Bachelorarbeit Ihren komplett ausgefüllten Zeugnisantrag ab. Einzeln eingereichte Formulare können nicht angenommen bzw. bearbeitet werden.

Sekretariat

E-Mail Sekretariat:
f.sekretariat@hs-aalen.de

Öffnungszeiten
Mo-Fr 9:00-12:00 Uhr
Information:

Das Sekretariat G1 0.10 hat von Montag, 15.08.2022 bis einschließlich Freitag, 02.09.2022 geschlossen.

Bei dringenden studentischen Fragen wenden Sie sich bitte an:
servicecenter@hs-aalen.de