Unter Diskriminierung versteht man jede Form der ungerechtfertigten Benachteiligung oder Ungleichbehandlung aufgrund individueller oder gruppenspezifischer wahrnehmbarer beziehungsweise nicht unmittelbar wahrnehmbarer Merkmale. Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG § 1) umfasst dies die Merkmale der ethnischen Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität. Aber auch andere Merkmale, wie beispielsweise die soziale Herkunft, können zu einer Diskriminierung führen.


Die Hochschule Aalen hat es sich zum Ziel gesetzt, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das gute Arbeits- und Studienklima zu fördern und ihre Mitglieder vor Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zu schützen. Sie trägt die Verantwortung dafür, dass innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Persönlichkeitsrechte aller Hochschulangehöriger respektiert und gewahrt werden.


Sollten Sie selbst von Diskriminierung betroffen sein oder diese beobachtet haben, wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Ansprechperson für Antidiskriminierung der Hochschule.

Ansprechperson für Antidiskriminierung

(1) Die Ansprechperson wirkt unbeschadet der Verantwortlichkeit von Organen und Gremien der
Hochschule darauf hin, dass Mitglieder und Angehörige der Hochschule vor Diskriminierungen aus
rassistischen Gründen, wegen der ethnischen Herkunft oder der religiösen und weltanschaulichen
Identität geschützt werden.

(2) Informationen über persönliche und sachliche Verhältnisse von Betroffenen dürfen nicht ohne
deren Einverständnis an Dritte weitergegeben oder sonst verwertet werden. Als „Dritte“ gelten auch
Mitglieder der Hochschule (z. B. Rektoratsmitglieder, Leitung Personalabteilung, Beschäftigte im
Justitiariat).

(3) Die Ansprechperson für Antidiskriminierung ist nicht an Weisungen gebunden.


(Auszug aus § 2 Aufgaben aus der "Satzung der Hochschule Aalen-Technik und Wirtschaft über die Bestellung einer Ansprechperson für Antidiskriminierung", April 2016)

Psychosoziale Beratungsstelle für Studierende (PBS)
Die PBS des Studierendenwerks Ulm bietet Studierenden Einzelberatungen (auf Deutsch oder Englisch) zu psychosozialen Problem- und Fragestellungen an. Die Anmeldung erfolgt über das Sekretariat: 0731 79031-5100 pbs@studierendenwerk-ulm.de

Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg (LADS BW)
Die LADS BW informiert, berät und unterstützt bei allen Fragen rund um das Thema Diskriminierung. Die Beratung ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Die LADS berät mit Hilfe von Dolmetschenden in verschiedenen Sprachen. Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle des Landes unter 0711 / 123 – 3990 lads@sm.bwl.de

Antidiskriminierungsstelle des Bundes
Das Beratungsteam von Jurist:innen kann über die Rechte in einem Fall von Diskriminierung informieren und rechtliche Möglichkeiten aufzeigen. Ferner können wohnortnahe Beratungsstellen vermittelt werden.
Sie erreichen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unter 0800 - 546 546 5.

Baden-Württembergisches Hochschulgesetz 
Der Paragraph 4a Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württembergischen sieht die Bestellung einer Ansprechperson vor, die beratend tätig ist im Zusammenhang mit Diskriminierung.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das AGG verbietet eine Benachteiligung aufgrund der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität.

Grundgesetz
Artikel 3 Grundgesetz stellt alle Menschen vor dem Gesetz gleich:
„(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ (GG §3 Abs. 2 und 3)".