Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Erstellung einer Stellenanzeige

I. Allgemeines

  1. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen.
  2. Abweichende Bedingungen des Einstellers bedürfen der Zustimmung der Hochschule Aalen. Individuelle Vertragsabsprachen bedürfen der Schriftform. Hierfür ist vor Einstellung von Inhalten bzw. Anzeigenerstellung die Hochschule Aalen unter karriereportal@hs-aalen.de zu kontaktieren.
  3. Alle Anzeigen werden zentral auf den Servern der Hochschule gespeichert. Pflichtangaben, die zum Unternehmen gespeichert werden, sind: Name des Unternehmens, Straße und Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Des Weiteren werden, wenn angegeben, zusätzliche Angaben (keine Pflichtangaben) zum Unternehmen gespeichert: Telefonnummer, Beschreibung des Unternehmens, Webadresse, Webadresse der Karriereseite, Social Media Daten (Facebook, Twitter, google+) Angaben zur Kontaktperson (Anrede, Titel, Titelzusatz, Vorname, Nachname, Funktion im Unternehmen, Abteilung, Email-Adresse, Telefon, Mobiltelefon, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt).
    Im zweiten Schritt kann eine Stellenanzeige mit Anhang auf dem Karriereportal hochgeladen werden. Bei diesem Schritt werden folgende Daten gespeichert (Pflichtangaben): Titel der Stellenausschreibung, PDF-Datei (sowie Angaben, die in der angehängten PDF (Pflichtangabe) zur Veröffentlichung einer Stellenanzeige notwendig sind), Unternehmen, Zuordnung zu einem Studienangebot. Des Weiteren werden zusätzliche Angaben (keine Pflichtangaben) zur Stellenausschreibung gespeichert: Webadresse für weiterführende Informationen, Beginn und Ende der Veröffentlichung, internationales oder nationales Angebot.
    Werden keine Angaben zu Beginn und Ende der Veröffentlichung gemacht, wird die Stellenanzeige sofort veröffentlicht und ist für einen Zeitraum von drei Monaten aktiv.
  4. Die Stellenanzeigen werden nach dem Ende ihrer Veröffentlichung aus der Datenbank der Hochschule gelöscht.
  5. Jeder Einsteller hat das Recht, ohne Nennung von Gründen, der Datenverarbeitung jederzeit zu widersprechen. Sollten sich in Zusammenhang mit dem betroffenen Unternehmen noch aktive Anzeigen befinden, werden diese ebenfalls gelöscht.

    Der Widerspruch ist zu richten an:
    karriereportal@hs-aalen.de


II. Anzeigen

  1. Anzeigenerstellung
    Um eine Anzeige zu erstellen, ist es im ersten Schritt notwendig, ein zur Stellenbeschreibung berechtigtes Unternehmen anzulegen.
    Dies wird über das Eingabeformular in Auftrag gegeben. Die Hochschule Aalen pflegt diese Firmendaten ohne weitere inhaltliche Prüfungen ein und übernimmt somit keinerlei Haftung für die Angaben zum jeweiligen Unternehmen. Durch das Absenden des Formulars zum Anlegen eines Unternehmens bestätigen Sie, dass Sie zur Weitergabe der Daten und zur Veröffentlichung der Daten berechtigt sind.
    Im zweiten Schritt haben Sie die Möglichkeit, eine Stellenausschreibung für ein Unternehmen hochzuladen. Die Auswahl eines bei uns hinterlegten Unternehmens ist über das Auswahlfeld „Unternehmen“ möglich. Nach dem Absenden einer Anzeige wird vor der Veröffentlichung auf der Webseite der Hochschule Aalen lediglich eine Prüfung auf Viren, Schadsoftware und Spam vorgenommen. Eine inhaltliche Prüfung wird nicht vorgenommen und die übermittelten Inhalte und Informationen nicht verändert. Die Speicherung aller übermittelten und zur Veröffentlichung notwendigen Daten werden auf den Servern der Hochschule Aalen für die Zeit der Veröffentlichung gespeichert. Die Hochschule Aalen hat somit keinen inhaltlichen Einfluss. [Siehe § 10 TMG]
  2. Ablehnung von Anzeigen
    Die Hochschule Aalen behält sich vor, Anzeigen wegen ihres Inhalts, ihrer Herkunft und/oder technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für die Hochschule Aalen unzumutbar ist.
  3. Haftung
    3.1 Der Einsteller trägt allein die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit des Anzeigeninhalts. Er überlässt der Hochschule Aalen die Anzeige samt ihres Inhalts, insbesondere frei von Rechten Dritter. Die Hochschule Aalen ist nicht verpflichtet, Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
    3.2 Der Einsteller stellt die Hochschule Aalen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diesem aus der Einstellung erwachsen.
    3.3 Fehler, die in Manuskripten enthalten oder durch undeutliche Angaben entstanden sind, gehen zu Lasten des Einstellers.
    3.4 Die Begutachtung von Korrekturabzügen, Zeichnungen und Mustern durch Einsteller entbindet die Hochschule Aalen von jeder Verantwortung für nicht beanstandete Fehler.


III. Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist Aalen.
  2. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt insbesondere auch für die Aufhebung dieser Regelung.
  3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen UN-Kaufgesetze.
  4. Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Klausel wird sodann einvernehmlich durch eine ersetzt, die wirtschaftlich und ihrer Intention nach der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.


V.i.S.d. § 5 TMG