Ein Studium heißt nicht nur sich neue Wissensgebiete erarbeiten und Projekte durchzuführen. Es gibt auch immer wieder besondere Ereignisse, die einige Regularien erfordern. Hier finden Sie einen Überblick über zentrale Momente Ihres Studiums, mit kurzen Erklärungen. 

Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsarbeit. Sie bearbeiten ein Problem aus dem Themenfeld der Elektronik und Informationstechnik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden. 

Das Thema der Bachelorarbeit ist spätestens drei Monate nach Abschluss aller Module auszugeben.

Sie können Ihre Bachelorarbeit an der Hochschule oder in einem Unternehmen schreiben. Betreut werden Sie in beiden Fällen von einem Professor unseres Studiengangs. 

Die Bearbeitungszeit beträgt vier Monate. In Ausnahmefällen ist auch eine Verlängerung möglich.

Die entsprechenden Formulare zur Anmeldung und Verlängerung der Bachelorarbeit finden Sie im Download und Link Bereich des Studiengangs.

Studierende können aus diversen Gründen - wie z. B. längerer Krankheit, Pflegefällen in der Familie etc. - ein Urlaubssemester beantragen. 

Nähere Regelungen finden Sie auf der  Seite des Zentralen Studierendenservice.

Lassen Sie sich bitte ggf. vor Antragstellung durch die Fachstudienberatung EIN.Studienberatung@hs-aalen.de beraten. 

Den Antrag reichen Sie bitte im Sekretariat mit entsprechenden Nachweisen ein.

Nach den Studien- und Prüfungsordnungen (derzeit gültige SPO 32) gibt es mehrere Gründe für den Verlust der Zulassung zum Studium:

  1. Sie haben eine Prüfungsleistung des Grund- oder Hauptstudiums endgültig nicht bestanden.
  2. Sie haben zum Ende des vierten Semesters noch nicht alle Prüfungen des Grundstudiums bestanden.
  3. Sie haben zum Ende des achten Semesters noch Prüfungsleistungen aus dem Hauptstudium offen.
  4. Sie haben zum Ende des ersten Semesters weniger als 15 Credit Points (ohne angerechnete Credit Points) erreicht.
  5. Sie haben zum Ende des zweiten Semesters weniger als 30 Credit Points (ohne angerechnete Credit Points) erreicht.
  6. Sie haben zum Ende des dritten Semesters weniger als 45 Credit Points (ohne angerechnete Credit Points) erreicht.

Zur Organisation der Studienverwaltung und von Lehrveranstaltungen werden von der Campus-IT verschiedene Online-Tools wie eine Lehrplattform und ein E-Mailaccount zur Verfügung gestellt. 

Die Auflistung finden Sie hier


Das EkA Praxisprojekt umfasst mindestens 8 CP, 30 Präsenztage.

Ausbildungsziel des Praxisprojekts ist die Vertiefung des im Studium erlangten Wissens in der Praxis und die Vermittlung von Erfahrungen bei ingenieurgemäßer Tätigkeit in einem Betrieb mit vorzugsweise elektrotechnischem Bezug.

Aus der SPO

Das Praxisprojekt kann in der vorlesungs- und prüfungsfreien Zeit des Hauptstudiums absolviert werden. Durch die berufliche Aus- und Weiterbildung wurde bereits ein Teil der Zielvorgaben eines elektrotechnischen Praxissemesters absolviert. Daher wird abweichend von der allgemeinen SPO 32 § 9 ein Teil des Praktischen Studiensemesters angerechnet. Das verbleibende Praxisprojekt umfasst mindestens
8 CP, 30 Präsenztage.

a) Ausbildungsziel: Kennenlernen der für einen Elektroingenieur typischen Berufspraxis sowie Ergänzung und Anwendung des im Studium erworbenen Wissens.

b) Ausbildungsinhalte: Arbeitsbedingungen und Arbeitsmethoden des Elektroingenieurs im realen Umfeld, besonders durch Mitarbeit in den verschiedenen Phasen der Projektabwicklung.

c) Das Praxisprojekt wird durch vor- bzw. nachbereitende Veranstaltungen ergänzt. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist Pflicht.

Durchführung

Die Hochschule arbeitet in allen die berufspraktische Ausbildung der Studierenden betreffenden Fragen mit den Praxisstellen zusammen.

Am Anfang des Praktikums wird ein Treffen des Praktikanten, des betrieblichen Betreuers und des betreuenden Professors empfohlen. Der Praktikant sollte sich in der Mitte und am Ende des Praktikums um ein Gespräch mit dem Professor bezüglich des Fortschritts des Praxisprojekts und der Erstellung des Praxisberichts bemühen.

Der betreuende Professor ist regelmäßig, über den erzielten Fortschritt zu informieren.

Abschluss

Die Entscheidung über die erfolgreiche Ableistung geschieht auf Basis des Praxisberichts, der Teilnahme an den begleitenden Lehrveranstaltungen, des Tätigkeitsnachweises und einer Stellungnahme des betreuenden Professors.

Praxisbericht, Arbeitszeugnis und Tätigkeitsnachweis müssen direkt am Ende des Praxisprojekts vorliegen.

Leiter des Praktikantenamtes ist Prof. Dr. Heinrich Steinhart

Die entsprechenden Formulare finden Sie im Download und Link Bereich des Studiengangs unter dem Stichwort Praxissemester.

Studienberatung

Ansprechpartner:

Zentrale Studienberatung

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Studiendekan:
Klaus Maier

Sekretariat:
Sandra Baumgartl
Meta Lange
Margit Jooß